Im Dekanat sind auch alle anderen
Prüfungsordnungen der Fakultät (Promotion, Magister,
Lehramt etc.) erhältlich.
Die
Zwischenprüfung
ist für
Volltheologen vor Beginn des 5. sprachfreien Semesters
und für
Lehramtskandidatinnen und kandidaten
in
der Regel bis zum
Ende des 4. sprachfreien Fachsemesters
abzulegen.
Die Studienberatung ist für Studienanfängerinnen und anfänger obligatorisch Formulare sind bei der Seminaraufsicht erhältlich. Sie erfolgt im Rahmen der Einführungstage zu Semesterbeginn. Darüber hinaus stehen alle Mitglieder des Lehrkörpers zur Studienberatung zur Verfügung. Insbesondere für Lehramtskandidatinnen und kandidaten ist Prof. Dr. O. Hofius zuständig. Mit der Studienbegleitung besonders der württembergischen Studierenden ist das Institut für Praktische Theologie an der Universität Tübingen beauftragt. Für nicht fachspezifische Fragen gibt es die Zentrale Ausbildungsberatung, Wilhelmstr. 11 (Mo Di Do Fr 9-11, 13.30-15.30).
Theologiestudierende, die in den
Dienst der württembergischen Landeskirche treten wollen,
sind in der Regel zu einem
einjährigen Vorpraktikum
verpflichtet,
welches in der Regel vor Beginn des Theologiestudiums abzuleisten
ist. Nähere Auskünfte: Ev. Oberkirchenrat der Württembergischen
Landeskirche, Gänsheidestr. 2-4, 70184 Stuttgart oder Pfr.
Dr. D. Henke, Institut für Praktische Theologie an der Universität
Tübingen.
In der Prüfungsordnung der Ev.-Theol. Fakultät der Universität Tübingen für die akademische Abschlußprüfung (Diplomprüfung) vom 6. Juni 1994 wird die Bibelkundeprüfung für die Zwische nprüfung gefordert. Man kann sie
a) im Anschluß an eine bibelkundliche Lehrveranstaltung oder
b) im Anschluß an eine Hauptvorlesung aus dem Bereich der biblischen Fächer erwerben.
Die Scheine müssen mindestens "ausreichend" benotet sein und werden aufgrund einer etwa zweistündigen Klausur oder einer mündlichen Prüfung (15 min, mit Beisitzer und Protokoll) vergeben. Die Art der Prüfungsleistung soll vom Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung bei Semesterbeginn bekannt gegeben werden.
Bei Bibelkundeprüfungen, die
von einem Alttestamentler abgenommen werden, wird in angemessener
Weise - etwa ein Drittel der Zeit - das Neue Testament mitgeprüft.
Entsprechend ist bei Prüfungen durch einen Neutestamentler
zu verfahren. Dieses Verfahren haben die Landeskirchen Hessen-Nassau
und Rheinland für die theologische Dienstprüfung anerkannt.
Die
Belegbögen
sind
Bestandteile des Studienbuchs. Einzutragen sind die Lehrveranstaltungen,
die vom Lehrkörper der Ev.-Theol. Fakultät bzw. der
Universität Tübingen angeboten werden. Die Belegbögen
müssen nach Ende des Semesters abgestempelt werden.
Sprachkurse zum
Graecum
und
Hebraicum
werden an der Fakultät angeboten. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Für das
Latinum und das
Große Latinum
gibt es Sprachkurse am Philologischen
Seminar, Wilhelmstr. 36.
Das
Institut für Praktische
Theologie an der Universität Tübingen
(Dr. Ing.
Adolf und Gertrud Schnürle -Stiftung) hat die Aufgabe, diejenigen
Theologiestudierenden und Examenskandidatinnen und kandidaten
zu begleiten, die nicht in einem der Studienhäuser (Evangelisches
Stift, Albrecht-Bengel-Haus) wohnen. Neben der Studienberatung
gehört die Organisation der
landeskirchlichen Praktika,
Veranstaltung von Übungen
(vor allem für Studienanfängerinnen
und anfänger) und die
Vermittlung von Kontakten
zur Landeskirche
zu seinen Aufgaben.
Hinweise und Richtlinien zur Benutzung
der
Bibliothek
liegen an der Bibliothekspforte aus. Bitte
unbedingt beachten! Öffnungszeiten s. S. 5.
Das Land Baden-Württemberg
finanziert
Stipendien zur Graduiertenförderung.
Auskünfte
erteilt der Geschäftsführende Vorsitzende der Graduiertenförderungskomission
der Fakultät, Prof. Dr. S. Schreiner. Bitte
Aushang
zu
Semesterbeginn beachten!
Zuständig für
BAföG
-Fragen
ist Prof. Dr. S. Mittmann.
Als Berater für
Auslandsstudien
stehen zur Verfügung:
England
: Dr. H.P. Großhans,
Frankreich
, insbesondere
Straßburg: Prof. Dr. M. Hengel,
USA
(Princeton, St. Paul):
Prof. Dr. P. Stuhlmacher.