Ev.-Theol.-Seminar Tübingen

Allgemeine Hinweise für Studierende


Die Prüfungsordnungen für Volltheologen sind erhältlich:

Gültig ist die Ordnung der Akad. Abschlußprüfung (Diplomprüfung) vom 06.06.1994 und die Verordnung des Oberkirchenrats über die 1. evang.-theol. Dienstprüfung vom 11.10.1988.

Im Dekanat sind auch alle anderen Prüfungsordnungen der Fakultät (Promotion, Magister, Lehramt etc.) erhältlich.

Die Zwischenprüfung ist für Volltheologen vor Beginn des 5. sprachfreien Semesters und für Lehramtskandidatinnen und ­kandidaten in der Regel bis zum Ende des 4. sprachfreien Fachsemesters abzulegen.

Die Studienberatung ist für Studienanfängerinnen und ­anfänger obligatorisch Formulare sind bei der Seminaraufsicht erhältlich. Sie erfolgt im Rahmen der Einführungstage zu Semesterbeginn. Darüber hinaus stehen alle Mitglieder des Lehrkörpers zur Studienberatung zur Verfügung. Insbesondere für Lehramtskandidatinnen und ­kandidaten ist Prof. Dr. O. Hofius zuständig. Mit der Studienbegleitung besonders der württembergischen Studierenden ist das Institut für Praktische Theologie an der Universität Tübingen beauftragt. Für nicht fachspezifische Fragen gibt es die Zentrale Ausbildungsberatung, Wilhelmstr. 11 (Mo Di Do Fr 9-11, 13.30-15.30).

Theologiestudierende, die in den Dienst der württembergischen Landeskirche treten wollen, sind in der Regel zu einem einjährigen Vorpraktikum verpflichtet, welches in der Regel vor Beginn des Theologiestudiums abzuleisten ist. Nähere Auskünfte: Ev. Oberkirchenrat der Württembergischen Landeskirche, Gänsheidestr. 2-4, 70184 Stuttgart oder Pfr. Dr. D. Henke, Institut für Praktische Theologie an der Universität Tübingen.

In der Prüfungsordnung der Ev.-Theol. Fakultät der Universität Tübingen für die akademische Abschlußprüfung (Diplomprüfung) vom 6. Juni 1994 wird die Bibelkundeprüfung für die Zwische nprüfung gefordert. Man kann sie

a) im Anschluß an eine bibelkundliche Lehrveranstaltung oder

b) im Anschluß an eine Hauptvorlesung aus dem Bereich der biblischen Fächer erwerben.

Die Scheine müssen mindestens "ausreichend" benotet sein und werden aufgrund einer etwa zweistündigen Klausur oder einer mündlichen Prüfung (15 min, mit Beisitzer und Protokoll) vergeben. Die Art der Prüfungsleistung soll vom Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung bei Semesterbeginn bekannt gegeben werden.

Bei Bibelkundeprüfungen, die von einem Alttestamentler abgenommen werden, wird in angemessener Weise - etwa ein Drittel der Zeit - das Neue Testament mitgeprüft. Entsprechend ist bei Prüfungen durch einen Neutestamentler zu verfahren. Dieses Verfahren haben die Landeskirchen Hessen-Nassau und Rheinland für die theologische Dienstprüfung anerkannt.

Die Belegbögen sind Bestandteile des Studienbuchs. Einzutragen sind die Lehrveranstaltungen, die vom Lehrkörper der Ev.-Theol. Fakultät bzw. der Universität Tübingen angeboten werden. Die Belegbögen müssen nach Ende des Semesters abgestempelt werden.

Sprachkurse zum Graecum und Hebraicum werden an der Fakultät angeboten. Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für das Latinum und das Große Latinum gibt es Sprachkurse am Philologischen Seminar, Wilhelmstr. 36.

Das Institut für Praktische Theologie an der Universität Tübingen (Dr. Ing. Adolf und Gertrud Schnürle -Stiftung) hat die Aufgabe, diejenigen Theologiestudierenden und Examenskandidatinnen und ­kandidaten zu begleiten, die nicht in einem der Studienhäuser (Evangelisches Stift, Albrecht-Bengel-Haus) wohnen. Neben der Studienberatung gehört die Organisation der landeskirchlichen Praktika, Veranstaltung von Übungen (vor allem für Studienanfängerinnen und ­anfänger) und die Vermittlung von Kontakten zur Landeskirche zu seinen Aufgaben.

Hinweise und Richtlinien zur Benutzung der Bibliothek liegen an der Bibliothekspforte aus. Bitte unbedingt beachten! Öffnungszeiten s. S. 5.

Das Land Baden-Württemberg finanziert Stipendien zur Graduiertenförderung. Auskünfte erteilt der Geschäftsführende Vorsitzende der Graduiertenförderungskomission der Fakultät, Prof. Dr. S. Schreiner. Bitte Aushang zu Semesterbeginn beachten!

Zuständig für BAföG -Fragen ist Prof. Dr. S. Mittmann.

Als Berater für Auslandsstudien stehen zur Verfügung:
England : Dr. H.P. Großhans,
Frankreich , insbesondere Straßburg: Prof. Dr. M. Hengel,
USA (Princeton, St. Paul): Prof. Dr. P. Stuhlmacher.